Prüfung von Lastaufnahmemittel
Ein unbemerkter Riss in der Faser der Rundschlinge und schon ist es passiert:
die Schlinge reißt – das Transportgut knallt auf den Boden. Immer wieder treten vermeidbare Unfälle aufgrund von unsachgemäß oder gar nicht geprüften Lastaufnahme- und Anschlagmitteln auf.
Die Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit sind in den Unfallverhütungsvorschriften „Betreiben von Arbeitsmitteln“gesetzlich festgelegt. Die DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ beschreibt in Kapitel 2.8 speziell den Umgang mit den „Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“.
Prüfung von Lastaufnahmemittel
„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lastaufnahmeeinrichtungen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden. Je nach den Einsatzbedingungen der Lastaufnahmeeinrichtungen können Prüfungen in kürzeren Abständen als einem Jahr erforderlich sein. Dies gilt z. B. bei besonders häufigem Einsatz, erhöhtem Verschleiß, bei Korrosion oder Hitzeeinwirkung oder wenn mit erhöhter Störanfälligkeit zu rechnen ist.“
Des Weiteren ist für bestimmte Anschlagmittel zusätzlich eine physikalisch-technische Prüfung mindestens aller drei Jahre vorgeschrieben. Rundstahlketten müssen auf Rissfreiheit und Hebebänder mit aufvulkanisierter Umhüllung auf Drahtbrüche und Korrosion geprüft werden.
Werden nicht ausgebildete Personen für die Prüfung eingesetzt, geht der Unternehmer ein sehr hohes Risiko ein.
Außerordentliche Prüfungen
Nach Schadensfällen oder besonderen Vorkommnissen, die die Tragfähigkeit beeinträchtigen können, sowie nach Instandsetzung müssen die Lastaufnahmeeinrichtungen einer außerordentlichen Prüfung durch einen Sachkundigen unterzogen werden.
Prüfnachweis
„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass über die Prüfungen von Tragmitteln ... sowie über die besonderen Prüfungen von Rundstahlketten und Hebebändern mit aufvulkanisierter Umhüllung ... Nachweis geführt wird.“
Seit April 2018 bietet die Sander Fördertechnik GmbH die gesetzlich geforderten Prüfungen an. Diese Aufgabe übernimmt Herr René Bonitz, zertifizierter Sachkundiger für Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb.