Prüfung von Brandschutzeinrichtungen
Brandschutzeinrichtungen sind unverzichtbar in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden. Im Ernstfall sorgen Brandschutztüren für die nötige Sicherheit und verhindern effektiv die Ausbreitung des Brandherdes. Zudem wird die Rauchentwicklung reduziert und somit auch der Kohlenmonoxidgehalt in der Luft. Der Schutz von Menschleben hat oberste Priorität!
Umso wichtiger ist der einwandfreie und störungsfreie Zustand Ihrer Brandschutzeinrichtungen. Lassen Sie Ihre Feuerschutztüren, Brandschutztüren und Feststelleinrichtungen regelmäßig nach §4 (3) ArbStättV von einem Fachmann der Sander Fördertechnik überprüfen.
Schon gewußt
Den meisten Betreibern ist der Passus der ASR 1.7, Punkt 10.1 (3) und (4), Prüfung von Brandschutztüren, nicht bekannt bzw. die Bedeutung nicht bewusst. Viele sind der irrigen Meinung, dass Feuerschutztüren, hier als Brandschutztüren und Tore bezeichnet, gemäß der Bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis nicht regelmäßig zu prüfen sind. Da die Einbau- sowie Prüf- und Wartungsanleitung der Hersteller Bestandteil der Zulassung sind, sind die hier aufgeführten Prüffristen unbedingt zu beachten.
Bei allen mir bekannten Herstellern ist in diesen Prüf- und Wartungsanleitungen eine Prüfpflicht von mindestens einmal jährlich enthalten und somit bindend. Ebenso ist die Dokumentation in der Arbeitsstätte bereitzuhalten.
In Ihrem Fahrzeug ist diese Dokumentation zur Prüfung des Fahrzeugs auch vorhanden. Nur so kann der geschulte Mitarbeiter wissen, welche Bauteile zu prüfen und welche Werte, wie Spaltmaße, Bodenluft, Einstellung der Schließer etc. einzuhalten sind.
Die Sander Fördertechnik prüft Ihre Brandschutzeinrichtungen, Brandschutztüren und weitere Einrichtungen, um Ihre Prozesse sicher und effizient zu gestalten. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern.