Prüfung von Leitern und Tritten
Leitern gibt es in jedem Unternehmen. Sie sind das Arbeitsmittel der Wahl, wenn ein Karton aus dem Regal zu holen ist oder eine Glühbirne gewechselt werden muss. Regelmäßig kommen sie zum Einsatz. Funktionell und einfach erscheint die Handhabung. Doch darin liegt die Gefahr.
Leiter ist nicht gleich Leiter. Es gibt verschiedene Arten: Stehleitern, Anlegeleitern, Podestleitern und Mehrzweckleitern. Jede ist für einen bestimmten Einsatz geeignet. Viele Beschäftigte sind im Umgang fahrlässig oder nicht richtig geschult.
Unfälle durch unsachgemäßen Umgang sind keine Seltenheit. Mangelnde Standfestigkeit ist dabei die häufigste Unfallursache beim Einsatz von Leitern.
90 % der Unfälle mit Leitern aufgrund mangelhafter Standsicherheit
Laut der Statistik zum Arbeitsunfallgeschehen der DGUV gab es im Jahr 2018 insgesamt knapp 21.000 meldepflichtige Unfälle, die im Zusammenhang mit Leitern stattfanden. Fast jeder 19. Unfall hatte schwere Verletzungen zur Folge oder endete tödlich. Fast 90 Prozent aller Leiterunfälle, so das Ergebnis der BG BAU, fallen auf die mangelhafte Standsicherheit zurück.
Prüfung von Leitern und Tritten
Auch Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Unternehmerinnen und Unternehmer müssen Sorge für eine regelmäßig wiederkehrende Prüfung tragen. Wie häufig diese anzusetzen ist, hängt auch von Nutzungshäufigkeit und der Beanspruchung ab. Die Prüfung sollte jedoch mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person durchgeführt werden.
Profitieren Sie vom Fachwissen unserer sachkundigen Mitarbeiter. Wir prüfen, unter Berücksichtigung der individuellen Betriebsverhältnisse, die Leitern und Tritte in Ihrem Unternehmen. Die Dokumentation der Prüfergebnisse sowie nützliche Hinweise zum Umgang mit Leitern gehören selbstverständlich dazu.
Was bedeutet die Änderung der DIN EN 131 für den Unternehmer?
- Die Gefährdungsbeurteilung muss in Bezug auf Leitern überarbeitet werden.
- Bei Bedarf müssen zusätzliche Quertraversen an die Leitern angebracht werden.
- Bei Neuanschaffungen müssen die Vorgaben beachtet werden.
- Die befähigte Person, die im Auftrag des Unternehmers die wiederkehrenden Prüfungen vornimmt, muss den Inhalt dieser anpassen.
Was ist mit den „Alten“?
Vorhandene Leitern, die nicht der aktuellen Norm entsprechen, dürfen nur weiterverwendet werden, wenn die Sicherheit für den betreffenden Arbeitsauftrag gewährleistet ist.
Jedes Unternehmen ist verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsmittel zu erstellen. "Sollte dabei herauskommen, dass die Standsicherheit der Leitern nicht gewährleistet ist, empfiehlt die DGUV - je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung - die entsprechenden Leitern mit einer Traverse nachzurüsten", erklärt Thomas Jacob von der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW).
Überarbeitete Leiternorm DIN EN 131 seit 1. Januar 2018 in Kraft
Die überarbeitete Leiternorm macht neue Vorgaben, die die Standfestigkeit von Leitern verbessern sollen. Ziel ist es, diese Gefahrenquelle bereits bei der Herstellung der Leitern zu minimieren.
Die neuen Richtlinien betreffen vor allem Unternehmen, die Anlege- und Mehrzweckleitern verwenden.
Die Änderung der Leiternorm wurde durch das Europäische Komitee für Normung (CEN) in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) entwickelt.
Die wichtigsten Änderungen der Norm DIN EN 131
Anlegeleitern mit einer Länge von mehr als drei Metern
Diese Leitern müssen eine größere Standbreite aufweisen. Entweder durch eine Quertraverse oder durch eine sogenannte konische Bauweise. So wird die Standsicherheit erhöht und ein seitliches Umkippen verhindert.
Mehrzweckleitern mit einem aufgesetzten Schiebeleiterteil
Ist dieses Schiebeleiterteil länger als drei Meter, muss es untrennbar mit der Leiter verbunden sein. Es sei denn, das Teil hat eine eigene Traverse. Dann darf es separat als Leiter genutzt werden, da es die neue Standbreiten-Anforderung erfüllt.
Unterteilung der Leitern in zwei Klassen
Es wird zwischen Leitern für den gewerblichen und für den privaten Gebrauch unterschieden. Entsprechende Piktogramme sorgen für die sichtbare Kennzeichnung der Leiterklassen.
Neue Prüfschritte
Die Prüfvorgaben wurden angepasst. Für Leitern in der betrieblichen Nutzung gelten deutlich höhere Prüfungsbelastungen.
Die neue Norm fordert verbreiterte Standfüße für Leitern mit einer Länge von über drei Metern.
Die Sander Fördertechnik prüft Ihre Leitern und Tritte und weitere Einrichtungen, um Ihre Prozesse sicher und effizient zu gestalten. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern.