Unsere Prüfdienstleistungen im Detail
Fahrbare Maschinen: Sicherheitsprüfungen für Ihre FlotteJährliche Prüfungen sind von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit von Mensch und Maschine. Und um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Logistikprozesse zu gewährleisten.
Die Sander Fördertechnik führt umfassende Prüfungen an verschiedenen Arten von fahrbaren Maschinen durch. Darunter zählen Gabelstapler, Handgabelhubwagen und fahrbare Hubarbeitsbühnen. Wir halten uns dabei strikt an die entsprechenden Regularien, der DGUV Vorschriften und Grundsätze sowie die FEM 4.004 Richtlinien.
Zu unseren Dienstleistungen gehören unter anderem die Containerprüfung gemäß DGUV Regel 114-010 für austauschbare Kipp- und Absetzbehälter sowie die Abgasmessung für Treibgas- und Dieselstapler gemäß den Vorschriften DGUV Vorschrift 68 und TRGS 554. Darüber hinaus bieten wir Prüfungen für Handgabelhubwagen und Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter an, die den Richtlinien der DGUV und FEM 4.004 entsprechen.
Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Ihre fahrbaren Maschinen den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Wir prüfen Ihre fahrbaren Maschinen
Überprüfung der Flüssiggasanlage von Treibgasstapler
Jährliche Prüfpflicht
Die Sander Fördertechnik prüft die Flüssiggasanlage von Treibgaststaplern nach folgenden Regularien:
- DGUV Vorschrift 79
- DGUV Grundsatz 310-004
Abgasmessung von Dieselstaplern
Jährliche Prüfpflicht
Die Sander Fördertechnik führt die Abgasmessung von Dieselstaplern nach folgenden Regularien durch:
- DGUV Vorschrift 68
- TRGS 554
Abgasmessung Treibgasstapler
Halbjährliche Prüfpflicht
Die Sander Fördertechnik führt die Abgasmessung von Treibgasstaplern nach folgenden Regularien durch:
- DGUV Vorschrift 68
- DGUV Vorschrift 79
Handgabelhubwagen
Jährliche Prüfpflicht
Die Sander Fördertechnik prüft Ihre Handgabelhubwagen nach folgenden Regularien:
- DGUV Vorschrift 68
- FEM 4.004
Fahrbare Hubarbeitsbühnen
Jährliche Prüfpflicht
Die Sander Fördertechnik prüft Ihre fahrbaren Hubarbeitsbühnen nach folgenden Regularien:
- DGUV Regel 100-500
- DGUV Grundsatz 308-002
Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter
Jährliche Prüfpflicht
- Absetzkipper (Absetzkippmulden)
- Abrollkipper
- Abgleitkipper
- Seitenlader
- Hubkipper
Die Sander Fördertechnik prüft Ihre Abroll-/ Absetz-/ Wechselbehälter nach folgenden Regularien:
- DGUV Vorschrift 70
- DGUV Regel 114-010 (ehemals BGR 186)
- DGUV Grundsatz 314-003
Präventiv gegen Ausfall und Reparaturkosten
Im Idealfall sind Reparaturen an Flurförderzeugen gar nicht erst notwendig. Denn von Unfallschäden abgesehen, resultieren die meisten Reparaturen an Lagertechnikgeräten oder Staplern aus kontinuierlicher Belastung - also aus ganz normalem Verschleiß. Dabei lassen sich vor allem größere Reparaturen vermeiden, sofern man den Verschleiß rechtzeitig erkennt, minimiert und Präventionsmaßnahmen ergreift.
Passende Prüf- und Wartungsintervalle
Für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind regelmäßige Prüfungen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Aber nicht nur der Sicherheitsfaktor ist entscheidend, denn regelmäßig geprüfte und gewartete Maschinen erhalten auch bei langer Einsatzzeit ihren Wert. Wir bieten Ihnen einen umfangreichen Prüf- und Wartungsservice für Ihre Fahrzeugflotte. Sie profitieren von umfassenden Serviceleistungen in top Qualität.
Sander Fördertechnik GmbH
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