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Unsere Prüfdienstleistungen im Detail

Fahrbare Maschinen: Sicherheitsprüfungen für Ihre Flotte
Regelmäßige Prüfung von fahrbaren Maschinen

Jährliche Prüfungen sind von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit von Mensch und Maschine. Und um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Logistikprozesse zu gewährleisten.

Die Sander Fördertechnik führt umfassende Prüfungen an verschiedenen Arten von fahrbaren Maschinen durch. Darunter zählen Gabelstapler, Handgabelhubwagen und fahrbare Hubarbeitsbühnen. Wir halten uns dabei strikt an die entsprechenden Regularien, der DGUV Vorschriften und Grundsätze sowie die FEM 4.004 Richtlinien.

Zu unseren Dienstleistungen gehören unter anderem die Containerprüfung gemäß DGUV Regel 114-010 für austauschbare Kipp- und Absetzbehälter sowie die Abgasmessung für Treibgas- und Dieselstapler gemäß den Vorschriften DGUV Vorschrift 68 und TRGS 554. Darüber hinaus bieten wir Prüfungen für Handgabelhubwagen und Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter an, die den Richtlinien der DGUV und FEM 4.004 entsprechen.

Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Ihre fahrbaren Maschinen den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Wir prüfen Ihre fahrbaren Maschinen

Regelmäßige FEM-Prüfung von Gabelstaplern und Lagertechnik

Sicherheitsinspektion nach EU-Richtlinien: Die Gesetzgeber sehen in der Regel mindestens einmal pro Jahr eine umfassende Prüfung von Gabelstaplern und Lagertechnikgeräten vor. In Europa sind die Prüfungen beispielsweise durch die Vorgaben des Leitfadens FEM 4.004 vorgegeben.

Mehr erfahren

Überprüfung der Flüssiggasanlage von Treibgasstapler

Jährliche Prüfpflicht

Die Sander Fördertechnik prüft die Flüssiggasanlage von Treibgaststaplern nach folgenden Regularien:

  • DGUV Vorschrift 79
  • DGUV Grundsatz 310-004

Abgasmessung von Dieselstaplern

Jährliche Prüfpflicht

Die Sander Fördertechnik führt die Abgasmessung von Dieselstaplern nach folgenden Regularien durch:

  • DGUV Vorschrift 68
  • TRGS 554

Abgasmessung Treibgasstapler

Halbjährliche Prüfpflicht

Die Sander Fördertechnik führt die Abgasmessung von Treibgasstaplern nach folgenden Regularien durch:

  • DGUV Vorschrift 68
  • DGUV Vorschrift 79

Handgabelhubwagen

Jährliche Prüfpflicht

Die Sander Fördertechnik prüft Ihre Handgabelhubwagen nach folgenden Regularien:

  • DGUV Vorschrift 68
  • FEM 4.004

Fahrbare Hubarbeitsbühnen

Jährliche Prüfpflicht

Die Sander Fördertechnik prüft Ihre fahrbaren Hubarbeitsbühnen nach folgenden Regularien:

  • DGUV Regel 100-500
  • DGUV Grundsatz 308-002

Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter

Jährliche Prüfpflicht

  • Absetzkipper (Absetzkippmulden)
  • Abrollkipper
  • Abgleitkipper
  • Seitenlader
  • Hubkipper

Die Sander Fördertechnik prüft Ihre Abroll-/ Absetz-/ Wechselbehälter nach folgenden Regularien:

  • DGUV Vorschrift 70
  • DGUV Regel 114-010 (ehemals BGR 186)
  • DGUV Grundsatz 314-003

Präventiv gegen Ausfall und Reparaturkosten

Im Idealfall sind Reparaturen an Flurförderzeugen gar nicht erst notwendig. Denn von Unfallschäden abgesehen, resultieren die meisten Reparaturen an Lagertechnikgeräten oder Staplern aus kontinuierlicher Belastung - also aus ganz normalem Verschleiß. Dabei lassen sich vor allem größere Reparaturen vermeiden, sofern man den Verschleiß rechtzeitig erkennt, minimiert und Präventionsmaßnahmen ergreift.

Passende Prüf- und Wartungsintervalle

Für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind regelmäßige Prüfungen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Aber nicht nur der Sicherheitsfaktor ist entscheidend, denn regelmäßig geprüfte und gewartete Maschinen erhalten auch bei langer Einsatzzeit ihren Wert. Wir bieten Ihnen einen umfangreichen Prüf- und Wartungsservice für Ihre Fahrzeugflotte. Sie profitieren von umfassenden Serviceleistungen in top Qualität.

Sander Fördertechnik GmbH

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Serviceberater Innendienst

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