Pauschal 33 % Zuschuss beim Kauf eines Elektrostaplers mit der staatlichen Förderung erhalten!
15.11.2023
Zukunft gestalten: Förderprogramm für elektrische Gabelstapler
Mit dem Förderprogramm haben Unternehmen die Möglichkeit, aktiv zur Gestaltung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Zukunft beizutragen. Durch die Umrüstung von Gabelstaplern auf elektrische Antriebe erhalten sie finanzielle Unterstützung vom Staat und die Chance, betriebliche Abläufe effizienter und umweltbewusster zu gestalten. Reduzierte Lärmbelästigung, Eliminierung von schädlichen Emissionen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten – Unternehmen können ihre Flotte elektrifizieren und gleichzeitig von den ökonomischen und ökologischen Vorteilen profitieren.
Pauschal 33 % Zuschuss beim Kauf eines Elektrostaplers mit der staatlichen Förderung erhalten!
Neues Förderprogramm für kleine Unternehmen*
Seit dem 01.05.2023 wurden die Förderungsmöglichkeiten für kleine Unternehmen separat in den KMU-Regularien berücksichtigt. Beim Umstieg von einem thermischen Stapler auf einen Elektrostapler, wird die neue elektrifizierte Investition pauschal mit 33% subventioniert (nach De-minimis VO).
Wichtige Anforderungen:
- Der auszutauschende Stapler muss sich mindestens seit fünf Jahren im Bestand befinden und noch funktionstüchtig sein.
- Der neu angeschaffte Stapler darf nur in der angegebenen Betriebsstätte genutzt, für den gleichen Einsatzzweck verwendet und ab Inbetriebnahme für mindestens drei Jahre bestimmungsgemäß betrieben werden.
- Der Altstapler muss entsorgt werden. Ein Verkauf gilt nicht als Entsorgung.
*Kleine Unternehmen sind Unternehmen bis 49 Beschäftigte, bis 10 Millionen € Umsatz oder bis 10 Millionen € Bilanzsumme.